PERSÖNLICHES BUDGET


Was ist das Persönliche Budget?


Mit dem Persönlichen Budget können Sie Ihre individuellen Unterstützungsleistungen selbst organisieren und "einkaufen". In der Regel erhält der Betroffene eine Geldleistung, in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben. Sollten Sie Leistungen mehrerer   Rehabilitationsträger beziehen, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen.


Wer kann das Persönliche Budget beantragen?


Den Antrag kann jeder behinderte  oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist.

Das  Persönliche Budget können auch Menschen erhalten, die es auf Grund  ihrer Behinderung nicht alleine verwalten können.


Wo können Sie das Persönliche Budget beantragen?


Das Persönliche Budget können Sie bei dem für Sie zuständigen

Rehabilitationsträger beantragen. Dazu gehören:


• Träger der Sozialhilfe

• Träger der Jugendhilfe

• Bundesagentur für Arbeit

• Gesetzliche Krankenversicherung

• Gesetzliche Rentenversicherung

• Gesetzliche Unfallversicherung

• Pflegeversicherung

• Servicestellen


Wofür können Sie das Persönliche Budget  ausgeben?


Für ein Persönliches Budget kommen z. B. Leistungen aus folgenden Bereichen in Betracht:


• Betreutes Wohnen

• Tagesstruktur

• Freizeit und Sport

• Kultur und Veranstaltungen

• Musik und Kunst

• Kommunikation

• Gesundheitsförderung

• Arbeit/Beruf

• Bildung

• Mobilität


Auch andere Leistungen sind möglich. Sie müssen allerdings geeignet sein, Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.


Was ist das Ziel dieser Leistungsform?


• Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

• Teilhabe am Arbeitsleben

 

Wir bieten Leistungen in den Bereichen  z.B.:

       Wohnen

       Arbeit und Beschäftigung

       Lebenspraktische Anleitung

       Psychosoziale Hilfen

       Freizeit